Digitalisierungs-Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen
in Deutschland

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Die Digitalisierung ist im vollen Gange. Der technologische Wandel ist rasant und verändert die Art, wie Unternehmen arbeiten und kommunizieren. Es ergeben sich neue Möglichkeiten für die Modernisierung der betrieblichen Prozesse und Geschäftsmodelle sowie die Verbesserung von Dienstleistungen und Produkten. Doch die Digitalisierung bietet Unternehmen nicht nur neue Möglichkeiten. Der Vorgang ist mit hohen Kosten verbunden, die viele KMU nicht aufbringen können. Einige Bundesländer unterstützen deshalb Unternehmen mit neuen Förderprogrammen, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Daran beteiligt sind Baden-Württemberg, Hessen, Bayern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Zum Beispiel unterstützt das Land Hessen Unternehmen mit einem „Digitalisierungs-Zuschuss“. Dieser gilt konkret bei der Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik für Ihre Produkte, Dienstleistungen, Prozesse und Lieferbeziehungen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit. Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro Fördergeld für Ihre Digitalisierungsprojekte.

Gefördert werden Maßnahmen ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent. Der Förderantrag erfolgt schriftlich über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen.

Zuwendungsfähige Maßnahmen sind:
• die Anschaffung IKT-Hard- und Software (IKT: Informations- und Telekommunikationstechnologie) zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen sowie zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung;
• die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme oder erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.

Beispiele für förderfähige Maßnahmen:

  • Recovery-Programme, Firewall, Virenschutz.
  • Lizenzierte Software für eine Lizenz-Laufzeit von max. 18 Monaten.
  • Inhouse Vernetzung (kabel- und funkbasiert), wie zum Beispiel Inhouse-Datennetzwerke.
  • Server als Grundlage für digitale Anwendungen zur Datenverarbeitung, Mailserver, Cloud-Anwendungen, Vernetzung, usw.
  • Automatisierungssoftware, Warenwirtschaftssysteme, Customer-Relationship-Management-Systeme, Software für mobile Produktionssteuerungssysteme, Personalmanagementsysteme usw.
  • Shop-Software, Software für Online-Marketing, Website-Gestaltung oder Suchmaschinenoptimierung.
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